Prof. Dr. Ken Eckstein
Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht

Am Dienstag, den 22.1.2019, war Prof. Dr. Juan Pablo Montiel (Direktor CRIMINT, crimint.com.ar/) zu Gast in der Vorlesung Strafrecht AT (hier geht es zur Ankündigung). Seine „Drei Thesen zum Fahrlässigkeitsdelikt“ befassten sich kritisch sowohl mit dem strafrechtlichen Mainstream als auch mit dem Modell der außerordentlichen Zurechnung, das zum Beispiel der Erlanger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Joachim Hruschka in seinem Lehrbuch „Strafrecht nach logisch-analytischer Methode“ (Reprint 2011) entfaltet. Während die Fahrlässigkeit überwiegend als eine Art Minus zum Vorsatz verstanden wird, wertet Montiel den Sorgfaltsverstoß zum selbständigen, strafbegründenden Verhalten auf. Konsequenz: Eine Art Vorsatz muss sich auf den Sorgfaltsverstoß beziehen (subjektiver Tatbestand der Fahrlässigkeit) und unbewusste Fahrlässigkeit bleibt straflos.