Prof. Dr. Ken Eckstein
Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht

Die Noten der Abschlussklausur zur Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil aus dem Wintersemester 2019/2020 wurden Ende April veröffentlicht. Eine Lösungsskizze steht im Moodle-Kurs online. Die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus und der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten lassen es, angesichts der großen Anzahl von Arbeiten, auf absehbare Zeit nicht zu, die Arbeiten im Hörsaal zurückzugeben oder in den Räumen der Professur auszugeben.

Um Ihnen dennoch zeitnah die Möglichkeit der Remonstration zu eröffnen, haben wir uns für folgendes Verfahren entschieden: Studierende, die eine Remonstration in Erwägung ziehen, senden uns bitte per Post (Adresse siehe Homepage) mit dem Betreff „Remonstration Klausur Strafrecht AT WS 2019/2020“ bis zum 25.5.2020 (Poststempel entscheidet) einen adressierten (Ihre Anschrift) und frankierten Rückumschlag. Wir versenden dann die korrigierten Arbeiten.

Anschließend haben Sie bis zum 12.6.2020 (Poststempel entscheidet) die Möglichkeit, per Post (Adresse siehe Homepage) gegen die Benotung Ihrer Arbeit zu remonstrieren. Einwendungen gegen die Bewertung sind konkret und nachvollziehbar zu begründen. Zusammen mit der Remonstrationsbegründung schicken Sie uns bitte unbedingt auch Ihre Klausur zurück. Anhand der Remonstrationsbegründung wird die Benotung überprüft. Abschließend entscheidet der Aufgabensteller, ob der Remonstration abgeholfen wird.