Prof. Dr. Ken Eckstein
Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht

Die Noten der Hausarbeit wurden heute über eCampus online gestellt. Eine Lösungsskizze finden Sie im Moodle-Kurs. Eine Besprechung via ZOOM (Einwahldaten im Moodle-Kurs) wird am Montag, den 27.7.2020, um 14.00 Uhr angeboten (Teilnahme freiwillig und keine Remonstrationsvoraussetzung). Die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus und der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten lassen es, angesichts der großen Anzahl von Arbeiten, auf absehbare Zeit nicht zu, die Arbeiten im Hörsaal zurückzugeben oder in den Räumen der Professur auszugeben.

Um Ihnen dennoch zeitnah die Möglichkeit der Einsichtnahme und ggf. Remonstration zu eröffnen, haben wir uns für folgendes Verfahren entschieden: Studierende, die eine Remonstration in Erwägung ziehen, senden uns bitte per Post (Adresse siehe Homepage) mit dem Betreff „Remonstration Hausarbeit Strafrecht AT WS 2019/2020“ bis zum 3.8.2020 (Poststempel entscheidet) einen adressierten (Ihre Anschrift) und frankierten Rückumschlag. Wir versenden dann die korrigierten Arbeiten.

Anschließend haben Sie bis zum 17.8.2020 (Poststempel entscheidet) die Möglichkeit, per Post (Adresse siehe Homepage) gegen die Benotung Ihrer Arbeit zu remonstrieren. Einwendungen gegen die Bewertung sind konkret und nachvollziehbar zu begründen. Zusammen mit der Remonstrationsbegründung schicken Sie uns bitte unbedingt auch Ihre Hausarbeit zurück. Die Remonstration kann sonst nicht bearbeitet werden. Anhand der Remonstrationsbegründung wird die Benotung überprüft. Abschließend entscheidet der Aufgabensteller, ob der Remonstration abgeholfen wird.