Prof. Dr. Ken Eckstein
Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht

Die Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen geriet nach den Frankfurter Auschwitzprozessen ins Stocken. Erst 2010 setzte ein Wandel der Rechtsprechung ein. Seitdem werden vermehrt Strafverfahren wegen der Verbrechen in den Konzentrationslagern eingeleitet. Die wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs erging 2016 im Verfahren gegen Oskar Gröning.

Rechtsanwalt Hans Holtermann war in diesem Verfahren Verteidiger. Zu seinem Vortrag am Mittwoch, den 1.6.2022, um 18:30 Uhr in Hörsaal HGD 10 sind alle Interessierten herzlich eingeladen (hier geht es zur Ankündigung).