Prof. Dr. Ken Eckstein
Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht

Nach den Frankfurter Auschwitz-Prozessen, die am 20. Dezember 1963 begannen, führten Anforderungen der Rechtsprechung an den Tatnachweis und eine versteckte Verjährungsänderung dazu, dass die Verfolgung von NS-Verbrechen, die in den Konzentrationslagern begangen worden waren, in Deutschland weitgehend zum Erliegen kam. Erst 2009 begann eine späte Phase der Aufarbeitung.

Seit 1958 sind umfassende Vorermittlungen zu allen Tatkomplexen Aufgabe der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. Der Leiter der Zentralen Stelle in Ludwigsburg, Herr Oberstaatsanwalt Thomas Will, hält am Donnerstag, den 18.1.2024, um 11:00 Uhr in Hörsaal BF EG/22 einen Vortrag zur Praxis der Verfolgung von NS-Verbrechen in Deutschland. Hier geht es zum Flyer.