Prof. Dr. Ken Eckstein
Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht

Aktuelles

Am Montag, den 6.2.2023, um 16:15 Uhr kommt Prof. Dr. Juan Pablo Montiel (Direktor CRIMINT, https://crimint.org/) zu einem Vortrag nach Bochum (hier geht es zur Ankündigung). Juan Pablo Montiel ist Humboldt-Stipendiat und bis Ende Februar zu einem Forschungsaufenthalt am Erlanger Lehrstuhl von Hans Kudlich in Deutschland. Sein Vortragsthema lautet: „Zur Wirksamkeit von Criminal Compliance“.

Die Veranstaltung findet statt in der Ferdinandstraße 13 (Veranstaltungszentrum Erdgeschoss, Eingang Nord auf der Ebene des Taxistandes Buddenbergplatz, 44789 Bochum). Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Die Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen geriet nach den Frankfurter Auschwitzprozessen ins Stocken. Erst 2010 setzte ein Wandel der Rechtsprechung ein. Seitdem werden vermehrt Strafverfahren wegen der Verbrechen in den Konzentrationslagern eingeleitet. Die wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs erging 2016 im Verfahren gegen Oskar Gröning.

Rechtsanwalt Hans Holtermann war in diesem Verfahren Verteidiger. Zu seinem Vortrag am Mittwoch, den 1.6.2022, um 18:30 Uhr in Hörsaal HGD 10 sind alle Interessierten herzlich eingeladen (hier geht es zur Ankündigung).

Am 20.11.1945 begann in Nürnberg vor dem Internationalen Militärgerichtshof der Prozess gegen 24 Hauptkriegsverbrecher des Zweiten Weltkriegs und sechs Organisationen, über deren verbrecherischen Charakter der Gerichtshof nach Art. 9 IMG-Statut zu entscheiden hatte. Das Urteil wurde am 30. September und 1. Oktober 1946 verkündet. Das Verfahren gilt als Geburtsstunde des Völkerstrafrechts.

Im Projekt „Strafprozessbeobachtung“ erschließen sich Studierende der Ruhr-Universität Bochum Teile des umfangreichen Dokumentationsmaterials, das zu diesem wegweisenden Verfahren vorliegt (Hauptverhandlungsprotokoll, Filmaufnahmen etc.). Davon ausgehend schlägt das Projekt einen Bogen zur späteren Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen durch die bundesdeutsche Justiz.

Das Projekt steht Studierenden aller einschlägigen Disziplinen (z.B. Soziologie, Psychologie) offen. Aus organisatorischen Gründen setzt die Teilnahme eine Anmeldung voraus (per E-Mail an: ken.eckstein@rub.de).

Im Rahmen des Begleitstudiums zur Einführung in das deutsche Recht, das die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) für Studierende am Zentrum für Deutsches Recht der Juristischen Fakultät der Iwan-Franko-Universität Lwiw anbietet, findet am 20. und 21.2.2021 folgende Veranstaltung statt:

Vorlesung „Einführung in das deutsche Straf- und Strafprozessrecht“, Prof. Dr. Ken Eckstein, Ruhr-Universität Bochum

Die Veranstaltung Strafprozessrecht in der Strafverteidigung von Herrn RA Dr. von der Meden wechselt mit Blick auf die aktuelle Pandemie-Situation bis auf weiteres ins Online-Format. Informationen dazu erhalten Sie im Moodle-Kurs.

Die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus und der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten sprechen auf absehbare Zeit dagegen, Prüfungsarbeiten im Hörsaal zurückzugeben oder in den Räumen der Professur auszugeben. Damit Sie Ihre Arbeiten aus früheren Semestern dennoch zurückerhalten und Einsicht nehmen können:

Bitte senden Sie uns per Post – mit dem Betreff „Klausur/Hausarbeit“ und der Angabe der entsprechenden Veranstaltung(en), z.B. Strafrecht AT WS 2019/2020 – einen adressierten (Ihre Anschrift) und frankierten Rückumschlag. Wir versenden dann Ihre korrigierten Arbeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Der Sachverhalt der Ferienhausarbeit zur Vorlesung „Strafrecht Besonderer Teil (Nichtvermögensdelikte)“ im Sommersemester 2020 steht ab Dienstag, den 18.8.2020, im Moodle-Kurs online (Passwort auf Anfrage an sekretariat-strafrphilo@ruhr-uni-bochum.de per E-Mail erhältlich). Im Moodle-Kurs finden Sie auch Hinweise zur Anfertigung einer Hausarbeit. – Ende der Bearbeitungszeit: Mittwoch, 21.10.2020.

Die Noten der Hausarbeit wurden heute über eCampus online gestellt. Eine Lösungsskizze finden Sie im Moodle-Kurs. Eine Besprechung via ZOOM (Einwahldaten im Moodle-Kurs) wird am Montag, den 27.7.2020, um 14.00 Uhr angeboten (Teilnahme freiwillig und keine Remonstrationsvoraussetzung). Die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus und der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten lassen es, angesichts der großen Anzahl von Arbeiten, auf absehbare Zeit nicht zu, die Arbeiten im Hörsaal zurückzugeben oder in den Räumen der Professur auszugeben.

Um Ihnen dennoch zeitnah die Möglichkeit der Einsichtnahme und ggf. Remonstration zu eröffnen, haben wir uns für folgendes Verfahren entschieden: Studierende, die eine Remonstration in Erwägung ziehen, senden uns bitte per Post (Adresse siehe Homepage) mit dem Betreff „Remonstration Hausarbeit Strafrecht AT WS 2019/2020“ bis zum 3.8.2020 (Poststempel entscheidet) einen adressierten (Ihre Anschrift) und frankierten Rückumschlag. Wir versenden dann die korrigierten Arbeiten.

Anschließend haben Sie bis zum 17.8.2020 (Poststempel entscheidet) die Möglichkeit, per Post (Adresse siehe Homepage) gegen die Benotung Ihrer Arbeit zu remonstrieren. Einwendungen gegen die Bewertung sind konkret und nachvollziehbar zu begründen. Zusammen mit der Remonstrationsbegründung schicken Sie uns bitte unbedingt auch Ihre Hausarbeit zurück. Die Remonstration kann sonst nicht bearbeitet werden. Anhand der Remonstrationsbegründung wird die Benotung überprüft. Abschließend entscheidet der Aufgabensteller, ob der Remonstration abgeholfen wird.

Die Veranstaltung Wirtschaftsstrafrecht in der Strafverteidigung von Herrn RA Dr. von der Meden muss am 12.6.2020 aus unvorhergesehenen technischen Gründen leider kurzfristig ausfallen. Informationen zu einem Ersatztermin etc. folgen über die Kommunikationskanäle des Moodle-Kurses. Vielen Dank für Ihr Verständnis!