Die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) lädt Studierende ukrainischer Universitäten vom 8.7.2024 bis zum 18.7.2024 zu einer Sommerschule „Einführung in das deutsche Recht und das EU-Recht“ nach Bonn ein. Am Mittwoch, den 10.7.2024, von 9 bis 12 Uhr findet die „Einführung in das deutsche Straf- und Strafprozessrecht“ statt (Vortrag mit anschließender Diskussion, Prof. Dr. Ken Eckstein, Ruhr-Universität Bochum).
Nach den Frankfurter Auschwitz-Prozessen, die am 20. Dezember 1963 begannen, führten Anforderungen der Rechtsprechung an den Tatnachweis und eine versteckte Verjährungsänderung dazu, dass die Verfolgung von NS-Verbrechen, die in den Konzentrationslagern begangen worden waren, in Deutschland weitgehend zum Erliegen kam. Erst 2009 begann eine späte Phase der Aufarbeitung.
Seit 1958 sind umfassende Vorermittlungen zu allen Tatkomplexen Aufgabe der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. Der Leiter der Zentralen Stelle in Ludwigsburg, Herr Oberstaatsanwalt Thomas Will, hält am Donnerstag, den 18.1.2024, um 11:00 Uhr in Hörsaal BF EG/22 einen Vortrag zur Praxis der Verfolgung von NS-Verbrechen in Deutschland. Hier geht es zum Flyer.
Am Montag, den 6.2.2023, um 16:15 Uhr kommt Prof. Dr. Juan Pablo Montiel (Direktor CRIMINT, https://crimint.org/) zu einem Vortrag nach Bochum (hier geht es zur Ankündigung). Juan Pablo Montiel ist Humboldt-Stipendiat und bis Ende Februar zu einem Forschungsaufenthalt am Erlanger Lehrstuhl von Hans Kudlich in Deutschland. Sein Vortragsthema lautet: „Zur Wirksamkeit von Criminal Compliance“.
Die Veranstaltung findet statt in der Ferdinandstraße 13 (Veranstaltungszentrum Erdgeschoss, Eingang Nord auf der Ebene des Taxistandes Buddenbergplatz, 44789 Bochum). Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Die Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen geriet nach den Frankfurter Auschwitzprozessen ins Stocken. Erst 2010 setzte ein Wandel der Rechtsprechung ein. Seitdem werden vermehrt Strafverfahren wegen der Verbrechen in den Konzentrationslagern eingeleitet. Die wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs erging 2016 im Verfahren gegen Oskar Gröning.
Rechtsanwalt Hans Holtermann war in diesem Verfahren Verteidiger. Zu seinem Vortrag am Mittwoch, den 1.6.2022, um 18:30 Uhr in Hörsaal HGD 10 sind alle Interessierten herzlich eingeladen (hier geht es zur Ankündigung).
Am 20.11.1945 begann in Nürnberg vor dem Internationalen Militärgerichtshof der Prozess gegen 24 Hauptkriegsverbrecher des Zweiten Weltkriegs und sechs Organisationen, über deren verbrecherischen Charakter der Gerichtshof nach Art. 9 IMG-Statut zu entscheiden hatte. Das Urteil wurde am 30. September und 1. Oktober 1946 verkündet. Das Verfahren gilt als Geburtsstunde des Völkerstrafrechts.
Im Projekt „Strafprozessbeobachtung“ erschließen sich Studierende der Ruhr-Universität Bochum Teile des umfangreichen Dokumentationsmaterials, das zu diesem wegweisenden Verfahren vorliegt (Hauptverhandlungsprotokoll, Filmaufnahmen etc.). Davon ausgehend schlägt das Projekt einen Bogen zur späteren Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen durch die bundesdeutsche Justiz.
Das Projekt steht Studierenden aller einschlägigen Disziplinen (z.B. Soziologie, Psychologie) offen. Aus organisatorischen Gründen setzt die Teilnahme eine Anmeldung voraus (per E-Mail an: ken.eckstein@rub.de).
Im Rahmen des Begleitstudiums zur Einführung in das deutsche Recht, das die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) für Studierende am Zentrum für Deutsches Recht der Juristischen Fakultät der Iwan-Franko-Universität Lwiw anbietet, findet am 20. und 21.2.2021 folgende Veranstaltung statt:
Vorlesung „Einführung in das deutsche Straf- und Strafprozessrecht“, Prof. Dr. Ken Eckstein, Ruhr-Universität Bochum
Die Veranstaltung Strafprozessrecht in der Strafverteidigung von Herrn RA Dr. von der Meden wechselt mit Blick auf die aktuelle Pandemie-Situation bis auf weiteres ins Online-Format. Informationen dazu erhalten Sie im Moodle-Kurs.
Informationen zum Verfahren der Remonstration gegen die Bewertung der Abschlussklausur stehen im Moodle-Kurs (Abschnitt Abschlussklausur) online.
Die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus und der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten sprechen auf absehbare Zeit dagegen, Prüfungsarbeiten im Hörsaal zurückzugeben oder in den Räumen der Professur auszugeben. Damit Sie Ihre Arbeiten aus früheren Semestern dennoch zurückerhalten und Einsicht nehmen können:
Bitte senden Sie uns per Post – mit dem Betreff „Klausur/Hausarbeit“ und der Angabe der entsprechenden Veranstaltung(en), z.B. Strafrecht AT WS 2019/2020 – einen adressierten (Ihre Anschrift) und frankierten Rückumschlag. Wir versenden dann Ihre korrigierten Arbeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Der Sachverhalt der Ferienhausarbeit zur Vorlesung „Strafrecht Besonderer Teil (Nichtvermögensdelikte)“ im Sommersemester 2020 steht ab Dienstag, den 18.8.2020, im Moodle-Kurs online (Passwort auf Anfrage an sekretariat-strafrphilo@ruhr-uni-bochum.de per E-Mail erhältlich). Im Moodle-Kurs finden Sie auch Hinweise zur Anfertigung einer Hausarbeit. – Ende der Bearbeitungszeit: Mittwoch, 21.10.2020.