Die Veranstaltung Wirtschaftsstrafrecht in der Strafverteidigung von Herrn RA Dr. von der Meden muss am 12.6.2020 aus unvorhergesehenen technischen Gründen leider kurzfristig ausfallen. Informationen zu einem Ersatztermin etc. folgen über die Kommunikationskanäle des Moodle-Kurses. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Der Sachverhalt steht am 12.6.2020 auch hier zur Verfügung. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass die Bearbeitungszeit 120 Minuten beträgt.
Die Teilnahme an der Probeklausur bedarf keiner Anmeldung. Die Klausur wird im Open-Book-Verfahren geschrieben. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Klausuranfertigung im Open-Book-Verfahren im Moodle-Kurs unter „Informationen und Aktuelles“. Ihre Klausuren müssen am 12.6.2020 spätestens um 17.15 Uhr eingehen (aus technischen Gründen absolute Ausschlussfrist) und zwar auf den Übermittlungswegen, die in den Hinweisen zur Klausuranfertigung im Open-Book-Verfahren angegeben sind. Viel Erfolg!
Die Noten der Abschlussklausur zur Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil aus dem Wintersemester 2019/2020 wurden Ende April veröffentlicht. Eine Lösungsskizze steht im Moodle-Kurs online. Die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus und der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten lassen es, angesichts der großen Anzahl von Arbeiten, auf absehbare Zeit nicht zu, die Arbeiten im Hörsaal zurückzugeben oder in den Räumen der Professur auszugeben.
Um Ihnen dennoch zeitnah die Möglichkeit der Remonstration zu eröffnen, haben wir uns für folgendes Verfahren entschieden: Studierende, die eine Remonstration in Erwägung ziehen, senden uns bitte per Post (Adresse siehe Homepage) mit dem Betreff „Remonstration Klausur Strafrecht AT WS 2019/2020“ bis zum 25.5.2020 (Poststempel entscheidet) einen adressierten (Ihre Anschrift) und frankierten Rückumschlag. Wir versenden dann die korrigierten Arbeiten.
Anschließend haben Sie bis zum 12.6.2020 (Poststempel entscheidet) die Möglichkeit, per Post (Adresse siehe Homepage) gegen die Benotung Ihrer Arbeit zu remonstrieren. Einwendungen gegen die Bewertung sind konkret und nachvollziehbar zu begründen. Zusammen mit der Remonstrationsbegründung schicken Sie uns bitte unbedingt auch Ihre Klausur zurück. Anhand der Remonstrationsbegründung wird die Benotung überprüft. Abschließend entscheidet der Aufgabensteller, ob der Remonstration abgeholfen wird.
Die Abmeldung von der Ferienhausarbeit im Strafrecht AT (WS 2019/2020) ist bis zum 23.4.2020 möglich. Die Abgabefrist für die Hausarbeit wurde bis Donnerstag, den 30.4.2020, verlängert. Bitte beachten Sie, dass (zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten) abweichend vom Vermerk für die Bearbeiter*innen keine persönliche Abgabe in den Räumen der Professur möglich ist. Die Arbeiten müssen mit der Post zugestellt werden und einen Poststempel vom 30.4.2020 (oder früher) tragen. Eine Abgabe auf Datenträger, per Fax oder E-Mail ist ausgeschlossen.
Die Noten der Abschlussklausur im Strafrecht AT (WS 2019/2020) wurden Ende April über eCampus online gestellt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Gründen des Datenschutzes eine Notenbekanntgabe per E-Mail oder am Telefon ausgeschlossen ist. Wenn die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus und der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten das zulassen, soll auch eine Rückgabe erfolgen. Vorher ist naturgemäß keine Remonstration gegen die Bewertung möglich. Informationen zum weiteren Ablauf werden rechtzeitig über den Moodle-Kurs bekannt gegeben.
Der Vorlesungsbetrieb im Sommersemester 2020 beginnt am 20.4.2020. Informationen zu den Lehrveranstaltungen der Professur finden Sie auf dieser Homepage unter „Lehre“. – Bitte informieren Sie sich zum aktuellen Lehrangebot der Fakultät auf der Corona-Seite der Juristischen Fakultät unter https://juraweb.zrs.rub.de/lehrinhalte-waehrend-der-coronakrise.
Die dynamische Lage führt zu laufenden Anpassungen. Weil ein zentraler Krisenstab entscheidet, finden Sie die jeweils aktuellsten Informationen auf der Homepage der RUB unter https://www.ruhr-uni-bochum.de/de/informationen-zu-corona. Bitte informieren Sie sich darüber hinaus auch auf den Internetseiten der Juristischen Fakultät unter https://www.jura.rub.de/informationen-zum-corona-virus-der-juristischen-fakultaet (z.B. zum Betrieb des ZRS). Über die Homepage der Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht und die Moodle-Kurse werden für Forschung und Lehre der Professur einschlägige Informationen und Änderungen jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.
Der Sachverhalt der Ferienhausarbeit zur Vorlesung „Strafrecht Allgemeiner Teil“ im Wintersemester 2019/2020 steht ab heute, Dienstag, den 3.3.2020, im Moodle-Kurs online (Passwort auf Anfrage per E-Mail erhältlich). Im Moodle-Kurs finden Sie auch Hinweise zur Anfertigung einer Hausarbeit. – Ende der Bearbeitungszeit: Dienstag, 7.4.2020 NEU Donnerstag, 30.4.2020.
Bitte beachten Sie, dass (zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten) abweichend vom Vermerk für die Bearbeiter*innen keine persönliche Abgabe in den Räumen der Professur möglich ist. Die Arbeiten müssen mit der Post zugestellt werden und einen Poststempel vom 30.4.2020 (oder früher) tragen. Eine Abgabe auf Datenträger, per Fax oder E-Mail ist ausgeschlossen.
In der Veranstaltungsreihe „Crime Square“ wollen wir, in abwechselnden Formaten (Film, Hörspiel, Vortrag, Diskussion etc.), Kriminalität in ihren gesellschaftlichen Zusammenhängen beleuchten und hinterfragen.
Die Reihe startet am Mittwoch, den 19.2.2020, um 18 Uhr im „Blue Square“ mit einem Hörspiel zum NSU-Prozess. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen (hier geht es zum Flyer mit allen Einzelheiten).
Veranstalter*innen sind der Blue Square der RUB („Universität zum Anfassen“), der Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht (Prof. Dr. Ingke Goeckenjan), der Lehrstuhl für Kriminologie (Prof. Dr. Tobias Singelnstein) und die Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht der RUB (Prof. Dr. Ken Eckstein).
Die coronabedingt abgesagten Veranstaltungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Informationen dazu werden rechtzeitig veröffentlicht.
Die Hausarbeiten zur Vorlesung Strafrecht Besonderer Teil aus dem Sommersemester 2019 wurden am 18.12.2019 zurückgegeben. Hinweise zur Lösung stehen im Moodle-Kurs online. Hinweise zur Abholung liegengebliebener Arbeiten und zum Verfahren der Remonstration gegen die Bewertung Ihrer Hausarbeit finden Sie hier.
Das Landgericht Duisburg verhandelt seit dem 8.12.2017, also seit zwei Jahren im Congress Center der Messe Düsseldorf wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung (u.a.) im Zusammenhang mit der Loveparade-Katastrophe in Duisburg am 24.7.2010. Das Gericht steht unter anderem vor der Aufgabe, in komplexen Organisationszusammenhängen Kausalität im Sinne der Conditio-sine-qua-non-Formel und den zusätzlich erforderlichen Pflichtwidrigkeitszusammenhang festzustellen.
Im Rahmen der Veranstaltung „Strafprozessbeobachtung (Loveparade-Prozess)“ hält Herr Dr. Grosse-Wilde am Mittwoch, den 11.12.2019, um 18.30 Uhr in Hörsaal BF EG/22 einen Vortrag zum Thema „Kausalität und Zurechnung im Loveparade-Verfahren“ (hier geht es zur Ankündigung). Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Die Klausuren zur Vorlesung Strafrecht Besonderer Teil aus dem Sommersemester 2019 wurden am 24.10.2019 zurückgegeben. Liegengebliebene Arbeiten können zu den dafür vorgesehenen Bürozeiten abgeholt werden:
- Bis zum 7.11.2019: Montag bis Freitag 14-16 Uhr, BF Stockwerk 6
- Spätere Abholungstermine werden regelmäßig auf der Homepage unter Aktuelles bekanntgegeben.
Hinweise zur Lösung stehen im Moodle-Kurs online. Hinweise zum Verfahren der Remonstration gegen die Bewertung Ihrer Klausur finden Sie hier.
Auch in der vorlesungsfreien Zeit können liegengebliebene Klausuren und Hausarbeiten aus allen Veranstaltungen aller Semester weiterhin abgeholt werden. Wir halten die Arbeiten an folgenden Terminen in den Räumen der Professur im Bochumer Fenster, Stockwerk 6, zur Abholung bereit:
- Mittwoch, 07.08.2019: 11-12 Uhr
- Mittwoch, 21.08.2019: 14-15 Uhr
- Mittwoch, 04.09.2019: 11-12 Uhr
- Mittwoch, 18.09.2019: 14-15 Uhr