Was genau ist das „Evangelische“ bzw. das „Katholische“ an kirchlichen Einrichtungen? Diese früher kaum diskutierte Frage erlangt, gerade durch die Rechtsetzungsbefugnis der Europäischen Union im Diskriminierungsrecht, immer mehr an Bedeutung. Besonders relevant sind in diesem Zusammenhang zwei Entscheidungen des EuGH aus dem Jahr 2018 (EuGH, 17.04.2018 – C-414/16 Egenberger, EuGH, 11.09.2018 – C-68/17 „Chefarzt“). Sie werfen die Frage auf, wer unter welchen Anforderungen in kirchlichen Einrichtungen tätig werden darf.
Das Institut für Kirchliches Arbeitsrecht und die Evangelisch-Theologische, die Katholisch-Theologische sowie die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum haben dies zum Anlass genommen, Theologen und Juristen unter dem Thema „Identität und Profil kirchlicher Einrichtungen im Licht europäischer Rechtsprechung“ in Austausch zu bringen. Die Tagung fand am 10.04.2019 an der Ruhr-Universität Bochum statt.
Prof. Dr. Jacob Joussen stellte in seiner Begrüßung der ca. 230 Teilnehmenden fest, dass das kirchliche Arbeitsrecht nicht mehr europafest sei. So habe man früher eine Einrichtung bereits aufgrund ihrer christlichen Mitarbeiter als kirchlich angesehen. Europa stelle die Kirchen hingegen vor die Aufgabe, deutlicher herauszuarbeiten, was ihre Einrichtungen ausmache. Joussen betonte die Bedeutung, dabei juristische und theologische Ansätze zusammen zu bringen und führte einige Beispiele an. Die Tagung solle einen geeigneten Rahmen zur Auseinandersetzung mit diesen zukunftsrelevanten Themen bieten.
Im Mittelpunkt der Vorträge und Diskussionen standen die Fragen, was die Identität der Kirche ausmacht, mit welchem Profil sie und ihre Einrichtungen sich in der Gesellschaft behaupten wollen und wie sie den Herausforderungen der neueren Rechtsprechung begegnen können.
Ein umfassender Rückblick ist in KuR 1/2019, 96 und in ZMV 3/2019, 128 erschienen.
Impressionen der Tagung (Galerie):