Weiterführende Informationen:
Allgemeine Informationen zum Schwerpunktbereich 2:
Lehrkräfte
Prof. Dr. Jacob Joussen ist Leiter des Schwerpunktbereichs 2 Arbeit und Soziales. An diesem Schwerpunktbereich sind des Weiteren folgende Lehrkräfte beteiligt:
- Prof. Dr. Matteo Fornasier (zur Homepage des Lehrstuhls)
- Prof. Dr. Stefan Huster (zur Homepage des Lehrstuhls)
- Prof. Dr. Markus Kaltenborn (zur Homepage des Lehrstuhls)
- RiLSG Dr. Hartmut Lange
- RA Dr. Jan Tibor Lelley, LL.M. (Suffolk University Law School)
- VRiBSG a.D. Prof. Dr. Wolfgang Meyer
- RA Prof. Dr. Andreas Penner
- Akad. Rätin a. Z. Dr. Antje Rech
- Prof. Dr. Karl Riesenhuber (zur Homepage des Lehrstuhls)
- Prof. Dr. Katharina Uffmann (zur Homepage des Lehrstuhls)
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Ziel
Der Schwerpunktbereich deckt rechtlich das einzelne Arbeitsverhältnis, die Betriebsverfassung, die überbetriebliche Organisation des Arbeitslebens durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, den Arbeitskampf, die europäischen Bezüge im Arbeitsrecht sowie die Arbeitsgerichtsbarkeit ab. Im Sozialrecht liegt der Schwerpunkt bei den Problemen der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung. Die traditionell guten Berufschancen der Absolventen in den Personal- und Rechtsabteilungen in der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes, als Fachanwälte, in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sowie bei Verbänden und Wirtschaftsorganisationen haben sich in der jüngeren Vergangenheit nochmals verbessert.
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Veranstaltungsangebot
Im Schwerpunktbereich werden sowohl Vorlesungen aus dem Bereich des Arbeits- als auch des Sozialrechts angeboten. Regelmäßig finden Vorlesungen zum Betriebsverfassungsrecht sowie Tarif- und Arbeitskampfrecht statt, ebenso zu Einzelfragen des Individualarbeitsrechts. Im Sozialrecht werden Vorlesungen zu allgemeinen Fragen und Grundstrukturen angeboten, ebenso spezielle Vorlesungen etwa zum Gesundheitsrecht. Bitte informieren Sie sich jeweils zu Semesterbeginn auf der Homepage des Schwerpunkts. Regelmäßig werden alle Vorlesungen mit einer Vorlesungsabschlussklausur angeboten. Sie können also innerhalb eines Jahres sicher zwischen zahlreichen Klausuren wählen.
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Zu erbringende Prüfungsleistungen nach der Studien- und Prüfungsordnung
Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus folgenden Leistungen:
- ‚häusliche Arbeit‘ in Form eines Seminarreferats (regelmäßige Teilnehmerzahl in den Seminaren des Schwerpunkts: max. 15, Hinweis: Die gleichmäßige Verteilung der Kandidaten auf alle angebotenen Seminare bleibt vorbehalten!)
- Verteidigung der häuslichen Arbeit
- zwei Vorlesungsabschlussklausuren.
Die Gesamtnote setzt sich zu 40% aus der häuslichen Arbeit, 10 % aus der Verteidigung sowie zu je 25 % aus den Noten der Vorlesungsabschlussklausuren zusammen. Die Gesamtnote macht 30 % der Note im Ersten Juristischen Staatsexamen („Erste Prüfung“) aus.
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Hier finden Sie die zusammengefassten Informationen zum Schwerpunktbereich 2: