Weiterführende Informationen:
Aktuelles zum Schwerpunktbereich 1:
Allgemeine Informationen zum Schwerpunktbereich 1:
Lehrkräfte
Prof. Dr. Arndt Kiehnle ist Leiter des Schwerpunktbereichs 1 Familie, Vermögen, Verfahren. An diesem Schwerpunktbereich sind des Weiteren folgende Lehrkräfte beteiligt:
Prof. Dr. Markus Fehrenbach (zur Homepage des Lehrstuhls)
Prof. Dr. Fabian Klinck (zur Homepage des Lehrstuhls)
Prof. Dr. Katharina Uffmann (zur Homepage des Lehrstuhls)
Prof. Dr. Peter A. Windel (zur Homepage des Lehrstuhls)
Prof. Dr. Martin Zimmermann (zur Homepage des Lehrstuhls)
Rechtsanwältin Dr. Birgit Franz (Kontakt über LS Klinck)
Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Frieser (Kontakt über LS Uffmann)
Richter am BGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit (Kontakt über LS Klinck)
Richter am BGH Prof. Dr. Christoph Karczewski (Kontakt über LS Uffmann)
Akademischer Rat a.Z. Dr. Robert Korves (Kontakt über LS Windel)
Ziel:
Die Region Ruhrgebiet hat Bedarf an Anwälten, Notaren und Richtern zur Aufarbeitung sowohl der typischen Alltagsprobleme der hiesigen Familien und Verbraucherhaushalte als auch des Beratungsbedarfs der zahlreichen ansässigen Unternehmen. Daraus ergeben sich Berufschancen für Absolventen des Schwerpunktbereichs 1. Die Schwerpunktbereichausbildung besteht aus zwei Hauptkomponenten: Materiellrechtlich stehen das Vermögensrecht einschließlich des Haftungsrechts, aber auch der Rechtsgestaltung im Vordergrund; die verfahrensrechtliche Komponente vermittelt die notwendigen Kenntnisse zur Durchsetzung des materiellen Rechts. Diese Kombination soll befähigen, dem Beratungsbedarf der Rechtssuchenden umfassend zu genügen.
Fächerbeschreibung:
Die angebotenen Vertiefungsveranstaltungen bauen auf den entsprechenden Pflichtfächern auf. Im Bereich des Vermögensrechts, aus dem je nach Kapazität eine oder mehrere Vorlesungen pro Studienjahr angeboten werden, sind dies die ersten drei Bücher des BGB, im übrigen die namensgleichen Pflichtfächer. Sobald die Pflichtfächer gehört wurden, können daher die entsprechenden Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs belegt werden.
„Neu“ für die Teilnehmer am Schwerpunktbereich 1 ist vor allem das Insolvenzrecht; es wird auch in seinen gesellschaftsrechtlichen Bezügen behandelt.
Auch im Schwerpunktbereich 1 stellt der Studienverlaufsplan ein Angebot zur Verfügung, aus dem mindestens 16 Semesterwochenstunden zu belegen sind.