Weiterführende Informationen:
Allgemeine Informationen zum Schwerpunktbereich 1:
Lehrkräfte
Prof. Dr. Arndt Kiehnle ist Leiter des Schwerpunktbereichs 1 Rechtsgestaltung und Rechtsdurchsetzung. An diesem Schwerpunktbereich sind des Weiteren folgende Lehrkräfte beteiligt:
Prof. Dr. Markus Fehrenbach (zur Homepage des Lehrstuhls)
Prof. Dr. Fabian Klinck (zur Homepage des Lehrstuhls)
Prof. Dr. Katharina Uffmann (zur Homepage des Lehrstuhls)
Prof. Dr. Peter A. Windel (zur Homepage des Lehrstuhls)
Prof. Dr. Martin Zimmermann (zur Homepage des Lehrstuhls)
Rechtsanwältin Dr. Birgit Franz (Kontakt über LS Klinck)
Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Frieser (Kontakt über LS Uffmann)
Richter am BGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit (Kontakt über LS Klinck)
Privatdozent Dr. Robert Korves (Kontakt über LS Windel)
Der Schwerpunktbereich 1 „Rechtsgestaltung und Rechtsdurchsetzung“ verbindet Theorie und Praxis des Privatrechts.
Während z. B. das gesetzlich geregelte Erbrecht und Kaufrecht prinzipiell kaum unterscheiden, welche Gegenstände vererbt oder verkauft werden, kennt die Praxis dank anwaltlicher und notarieller Beratung und richterlicher Konkretisierung typische Gestaltungen der Unternehmensnachfolge und des Unternehmenskaufs. Schon die Unternehmensgründung ist ohne Gestaltung der erforderlichen Verträge kaum vorstellbar. Gesetzlich kaum geregelte fiduziarische Kreditsicherheiten wie etwa Sicherungsgrundschuld, Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung sind in der Praxis viel bedeutsamer als die gesetzlich bis ins Detail geregelten akzessorischen Sicherheiten wie z. B. Hypothek und Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Forderungen; die Rechtsgestaltung insbesondere durch AGB der Kreditgeber und deren Kontrolle durch die Rechtsprechung sind gerade deshalb von größter Bedeutung. Das Bauvertragsrecht war bis 2018 im BGB nicht speziell geregelt; die neuen Vorschriften knüpfen an die vorherige Praxis an und müssen durch Theorie und Praxis mit Leben erfüllt werden.
Auch bestens ausgestaltete Rechte müssen sich in der Rechtsdurchsetzung bewähren. Zum Schwerpunktbereich gehören deshalb die Vertiefung im Zivilprozessrecht und das Insolvenzrecht, auch speziell das unternehmensbezogene.