In dem aktuellen Heft der GRUR (2022, 52) berichten die Wissenschaftlichen Mitarbeiter des Lehrstuhls Maurice Goebel und Moses Wiepen von den Vorträgen des 3. Bochumer Informationsrechts- und Informationssicherheitstags des Instituts für Geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationstechnologie (IGEDI). Der Tagungsbericht dokumentiert die Vorträge zu den technischen Grundlagen und Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz (KI) (Prof. Dr. Laurenz Wiskott, Ruhr-Universität Bochum), dem Schutz für KI-Software nach UrhG, GeschGehG und PatG, KI und Dateneigentum (Dr. Thosten B. Behling, WTS), den wettbewerbsrechtlichen Grenzen des Einsatzes von KI (Prof. Dr. Boris Paal, Universität Leipzig) und den datenschutzrechtlichen Grenzen des Einsatzes von KI (Dr. Hannah Ruschemeier, CAIS), dem Urheberrechts- und Designschutz für KI-Werke (Prof. Dr. Tim W. Dornis, J.S.M. (Stanford), Leibniz Universität Hannover) sowie dem Patent- und Know-how-Schutz für KI-Ergebnisse (Dr. Anette Gärtner, LL.M. (Edinburgh), Reed Smith), der außervertraglichen Haftung beim Einsatz von KI (Prof. Dr. Renate Schaub, LL.M. (Univ. Bristol), Ruhr-Universität Bochum) und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit beim Einsatz von KI (Jun-Prof. Dr. Sebastian Golla, Ruhr- Universität Bochum).
Mehr über das Institut für Geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationstechnologie (IGEDI) finden Sie hier.
In der neusten Ausgabe der GVRZ (2022, 3) analysiert Wiss. Mit. Moses Wiepen unter dem Titel „SLAPP-Klagen de lege lata und de lege ferenda“ die aktuellen Regelungsvorschläge verschiedener staatlicher und privater Akteure zur Regulierung sog. SLAPP (strategic lawsuit against public participation)-Klagen vor dem Hintergrund des deutschen sowie europäischen Prozessrechts.
Wiss. Mit. Joshua Blach nimmt sich in Heft 1–2 der CCZ (2022, 13) dem „‚Menschenrechtsschutz‘ durch Billigkeitshaftung“ an. Konzeptionelle Überlegungen zur Haftungsverfassung von Wertschöpfungsketten setzen sich mit in der Literatur vorgeschlagenen Haftungsfiguren auseinander und stellen diesen ein Alternativmodell gegenüber.
Im Rahmen des jüngst in dem Sammelband „IPR für eine bessere Welt“ erschienen Beitrags „Globale Unternehmenshaftung im Lichte des IPR – Ein Plädoyer für das kollisionsrechtliche Neutralitätsgebot“ (S. 71) setzt sich Joshua Blach zudem mit der internationalprivatrechtlichen Dimension der Haftung innerhalb transnationaler Wertschöpfungsketten auseinander. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Spannungsverhältnis zwischen der Verwirklichung materieller Ordnungsinteressen durch das IPR einerseits und der ergebnisneutralen Verweisungstechnik „klassischer“ Kollisionsregeln andererseits.
Trifft die verbreitete Annahme, die Akademie für Deutsches Recht habe allenfalls marginalen Einfluss auf die Gesetzgebung der nationalsozialistischen Machthaber genommen, auch mit Blick auf die Aktienrechtsnovelle von 1937 zu? Weisen die aktienrechtlichen Reformbestrebungen tatsächlich eine weitgehend ideologiefreie Handschrift auf? Sind sie Ausdruck einer die rechtstatsächlichen Entwicklungen der Weimarer Republik anerkennenden und diese kodifizierenden Legislation? Welche Rolle spielt die Umsetzung des „Führerprinzips“ im zeitgenössischen Aktienrecht? Antworten auf diese und andere Fragen sucht Joshua Blach schließlich in dem diesen Monat im „Jahrbuch der Juristischen Zeitgeschichte 2020/2021“ erschienen Beitrag „Die Rolle der Akademie für Deutsches Recht bei der Aktienrechtsreform von 1937. Ideologische Perversion oder moderate Umgestaltung des Aktienrechts?“.
Der Bochumer Kreis Gewerblicher Rechtsschutz e.V. lädt am Dienstag, 30. November 2021, ab 18:00 Uhr zu einer Online-Vortragsveranstaltung zum Thema „Influencer-Marketing im Licht der Rechtspraxis und der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs“ ein. Referieren werden Daria Keller (Head of Marketing, GEBO Group) und Prof. Dr. Renate Schaub., LL.M. (Univ. Bristol). Die Veranstaltung wird als Zoom-Videokonferenz durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier.
In der GRUR 2021, S. 1358 – 1364, ist soeben ein Beitrag von Frau Prof. Dr. Schaub zum Thema „Influencer und Lauterkeitsrecht – de lege lata und de lege ferenda“ erschienen. Darin geht sie auf die drei BGH-Entscheidungen vom September 2021 zur Influencerwerbung ein und setzt diese in Beziehung zu den demnächst in Kraft tretenden Änderungen des UWG, die Influencer betreffen.
Der soeben erschienene Sammelband zur RAILS-Konferenz 2021 „Künstliche Intelligenz und smarte Robotik im IT-Sicherheitsrecht“ (Hrsg.: Martin Ebers und Björn Steinrötter) enthält auch einen Beitrag von Frau Prof. Dr. Schaub zum Thema „Außervertragliche Haftung bei Verletzung von IT-Sicherheitsstandards“ (S. 339 – 360).
Kürzlich ist die 16. Auflage des BGB-Kommentars von Prütting/Wegen/Weinreich erschienen. Sie enthält u.a. die aktualisierten Kommentierungen von Frau Prof. Dr. Schaub zu §§ 823 ff. BGB, zum Produkthaftungsgesetz, zu Art. 40 – 42 EGBGB und zu großen Teilen der Rom II-Verordnung.
Am 17. Juni 2021 hat das Institut für Geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationstechnologie (IGEDI) den 3. Bochumer Informationsrechts- und Informationssicherheitstag zum Thema „Rechtsfragen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz“ veranstaltet. Aufgrund ihrer inter- und intradisziplinären Ausrichtung war die Tagung auch über die Rechtswissenschaft hinaus von Interesse. Alle Referentinnen und Referenten zeigten sich gespannt auf die weitere technische und rechtliche Entwicklung im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz und lieferten den zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern interessante Forschungs- und Praxisberichte aus ihren Bereichen.
Die Tagung fand in digitaler Form statt. Durch die vielen eingeschalteten Kameras der Teilnehmerinnen und Teilnehmern war es den Referentinnen und Referenten möglich, auch ein visuelles Feedback zu bekommen. Gedankt sei den Referentinnen und Referenten sowie auch den zahlreichen Diskussionsteilnehmerinnen und Diskussionsteilnehmern aus dem Publikum für die sehr interessanten Vorträge und spannenden Diskussionen.
Mehr über das Institut für Geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationstechnologie (IGEDI) finden Sie hier.
In der ZUM 2021 ist ein Beitrag von Frau Prof. Dr. Schaub mit dem Titel „Die „unberechtigte Abmahnung“ im Urheberrecht – Standort und Perspektiven – Anmerkung zu BGH, Urteil vom 17.12.2020 – I ZR 228/19 – Saints Row“ erschienen (ZUM 2021, 356 – 359). Dort befasst sie sich mit aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung zu Urheberrechtsverletzungen im Internet.
Das Team der Ruhr-Universität belegte beim diesjährigen Jessup Moot Court den 123. Platz von weltweit 574 Teams und zählt damit zu den besten 25% nach Vorrunde und Advanced Rounds. Besonderer Glückwunsch gebührt Sonja Schäfer, die sich gegenüber 2.500 Studierenden aus 90 Ländern durchsetzen konnte und einen herausragenden 3. Platz unter allen teilnehmenden Rednern belegte.
Das Institut für Geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationstechnologie (IGEDI) veranstaltet am 17. Juni 2021 den 3. Bochumer Informationsrechts- und Informationssicherheitstag zum Thema „Rechtsfragen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz“. Frau Prof. Schaub wird dort zur außervertraglichen Haftung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz referieren.
Die Tagung findet in digitaler Form statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung unter igedi@rub.de ist erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Allgemeine Hinweise zu Lehre und Lernen im Sommersemester 2021 finden Sie hier.