Bitte informieren Sie sich bereits vor einer Promotionsanfrage über die Voraussetzungen für die Zulassung der Promotion nach §§ 3 und 4 der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum vom 25.05.2016.

Promotionen werden nur betreut, wenn sie sich in die Forschungsgebiete des Lehrstuhls, die Sie der Darstellung auf der Homepage und dem Schriftenverzeichnis entnehmen können, einfügen. Eine Betreuung rechtsvergleichender Promotionen kommt vor allem dann in Betracht, wenn das Thema entweder Kernbereiche des Zivilrechts oder spezielle Forschungsgebiete des Lehrstuhls erfasst. Als Doktorand/in wird grundsätzlich nur angenommen, wer in mindestens einer Juristischen (Staats-)-Prüfung die Note „vollbefriedigend“ oder besser erreicht hat.

Promotionsanfragen richten Sie bitte an:

Prof. Dr. Renate Schaub, LL.M.
Ruhr-Universität Bochum
Juristische Fakultät
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung,
Handels- und Wirtschaftsrecht
Universitätsstr. 150
D-44801 Bochum

E-Mail: ipr@rub.de

Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage, die über Ihre Motivation zur Promotion im Allgemeinen sowie gerade an diesem Lehrstuhl Auskunft geben sollte, folgende Unterlagen bei:

  • Lückenloser (tabellarischer) Lebenslauf
  • Abiturzeugnis
  • Examenszeugnisse (bei schriftlicher Bewerbung genügen einfache Kopien)
  • ggf. weitere relevante Nachweise (z.B. Seminarscheine)
  • Beschreibung des gewünschten Promotionsthemas oder Eingrenzung des Rechtsgebiets, aus dem das Thema gewählt werden soll

 

Abgeschlossene Promotionen