12. Bochumer Erbrechtssymposium
„Die Vollmacht vor und nach dem Tod – Chancen und Risiken“
20. Mai 2022
Hybrid-Veranstaltung
Wir freuen uns auf Ihre Teilname!
PROGRAMM
12.30 Uhr – Zutritt zum (virtuellen) Veranstaltungsraum
13.00 Uhr – Begrüßung
Prof. em. Dr. Karlheinz Muscheler
13:00 Uhr – Einführung in das Veranstaltungsthema
13.20 Uhr – Die Trans- und postmortale Vorsorgevollmacht
Dr. Thekla Schleifenbaum (Notarin)
Teaser folgt…
14.05 Uhr – Diskussion
14.25 Uhr – Missbrauch von Vorsorgevollmachten – das „abgeräumte Bankkonto“
Rüdiger Pamp (Vorsitzender Richter am BGH)
Die Vertretung des künftigen Erblassers durch Bevollmächtigte ist Segen und Fluch zugleich. Daher gilt es sich mit den Fragen auseinanderzusetzen, welche Arten von Vollmachten in Rede stehen und ob und inwieweit der Erbe Auskunftsansprüche- und Leistungsansprüche gegen den Bevollmächtigten post mortem geltend machen kann. Nicht zuletzt die Beweiserbringung scheint problematisch.
15.10 Uhr – Diskussion
15.30 Uhr – Patientenverfügungen
Prof. Dr. Tanja Henking (Hochschule für angewandte Wissenschaft Würzburg-Schweinfurt)
Teaser folgt…
16.15 Uhr – Diskussion
16.35 Uhr – Betreuungsrecht für Erbrechtler
Dr. Claus-Henrik Horn (Rechtsanwalt)
Eine zentrale Thematik des aktuellen Betreuungsrechts zielt darauf ab, ob der Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen gegenüber einem Geschäftsunfähigen möglich ist und falls nicht, ob jedenfalls wirksam gegenüber dessen Vorsorgebevollmächtigten gehandelt werden kann. Hiermit sowie mit der testamentarischen Begünstigung des Betreuers und der Ausschlagung für eine betreute Person befasst sich der Vortrag. Letztlich darf ein (Aus-)Blick auf die Reform des Betreuungsrechts nicht fehlen.
17.20 Uhr – Diskussion
17.40 Uhr – Resümee
18.00 Uhr – Veranstaltungsende: Schluss- und Dankesworte