Prof. Dr. Katharina Uffmann
LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, UNTERNEHMENSRECHT UND RECHT DER FAMILIENUNTERNEHMEN

Am Dienstag, den 26. Mai 2020, wurde die Reihe „Praxiseinblick“ um eine weitere Veranstaltung bereichert.

Die Studierenden und Frau Prof. Uffmann durften im Rahmen der Vorlesung „Grundzüge Arbeitsrecht“ den renommierten Rechtsanwalt Klaus Thönißen, LL.M. (San Francisco) der Luther Rechtsanwaltschaft mbH aus Essen als Praxisreferent begrüßen.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Veranstaltung nicht wie sonst in Präsenzform, sondern via Zoom durchgeführt. Obwohl der unmittelbare Kontakt dadurch hintenanstehen musste, bedeutete dies nicht, dass seitens unseres Praxisreferenten weniger interessante, humorvolle und informative Ausführungen erfolgten.

Auf eine mitreißende Art gewährte Herr Thönißen einen Einblick in den Alltag eines Arbeitsrechtlers einer mittelständischen wirtschaftsrechtlich orientierten Kanzlei. Mit seinem Streifzug durch vielseitige spannende Fälle aus seiner anwaltlichen Praxis schaffte er Verknüpfungen zum aktuellen Inhalt der Vorlesung (etwa zu den Themen Arbeitsrecht und Legal Tech; Mobbing im Arbeitsrecht; Wistleblowing; Rolle des Betriebsrats bei Einführung neuer „Technik“ nach § 87 I Nr. 6 BetrVG; Compliancefragen; Kündigungsschutz in Gestalt von Abfindungen in der Praxis, aber auch der aktuelle Themenbereich „Corona und Arbeitsrecht – Chancen und Herausforderungen durch Corona“ etc.) und stand dabei während der gesamten Veranstaltung für die vielfältigen und interessierten Nachfragen der Studierenden bereit.

Es wurde außerdem viel „aus dem Nähkästchen geplaudert“ und das Auseinanderfallen von Theorie und Praxis veranschaulicht. Im Gegensatz zu Studierenden, die einen Sachverhalt vorgelegt bekommen, in dem schon alle maßgeblichen Informationen enthalten sind, müssen Anwälte in der „echten“ Welt die benötigten Informationen erst ermitteln und diese vor allem auch hinterfragen, denn oftmals entpuppen sie sich doch anders, als eigentlich angenommen. So wurde den Studierenden auch der Grundsatz der arbeitsgerichtlichen Praxis nähergebracht: „Wer vergleicht, gewinnt“. Durch die Veranstaltung hatten die Studierenden die Möglichkeit, eine andere Sicht auf die bereits erworbenen Kenntnisse im Arbeitsrecht zu erhalten.

 

Ein ganz herzliches Dankeschön geht an Herrn Thönißen für sein großes Engagement und den spannenden Einblick sowie natürlich alle Studierende für die rege und interessierte Teilnahme an dieser Veranstaltung. Eine Fortsetzung im kommenden Jahr ist bereits geplant!