Prof. Dr. Katharina Uffmann
LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, UNTERNEHMENSRECHT UND RECHT DER FAMILIENUNTERNEHMEN

Mit der steuer- und abgabenbefreiten Inflationsausgleichsprämie gem. § 3 Nr. 11c EStG hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, das arbeitsrechtlich umzusetzen ist. Derzeit werden sich allerdings viele Arbeitgeber bzw. deren Berater die Frage stellen, welche Ausgestaltungsmöglichkeiten überhaupt zulässig sind, ohne dass die steuerrechtlich gebotene Sozialzweckbindung und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt werden. Einfach beantworten lässt sich diese Frage nicht, da der auf Schnelligkeit und Pragmatismus fokussierte „Krisengesetzgeber“ die komplexen Wechselwirkungen zwischen den steuerrechtlichen Voraussetzungen und den arbeitsrechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten nicht bedacht hat. Frau Prof. Uffmann nimmt diese steuerrechtliche determinierte Sonderzahlungsmöglichkeit daher in NZA 2023, 65 ff. grundlegend unter die Lupe und zeigt Handlungsmögichkeiten aber auch grenzen auf.