Prof. Dr. Katharina Uffmann
LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, UNTERNEHMENSRECHT UND RECHT DER FAMILIENUNTERNEHMEN
„Ist der BAG-Beschluss vom 13. September 2022 zur Arbeitszeiterfassungspflicht gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verfassungs- und europarechtswidrig?“
Zu dieser Frage referierte Frau Prof. Uffmann auf Einladung des AGV – Die Versicherer in Deutschland, in der Onlien-Reihe „Triple A – AGV (Die Versicherer als Arbeitgeber) Arbeitsrecht Aktuell“, am 12. Januar 2023