Virtuelle Anteilsoptionen von Arbeitnehmern in Startups – „quasiunternehmerische“ Beteiligung oder synallagmatischer Vergütungsbestandteil? Beitrag von Frau Prof. Uffmann in Festschrift Henssler 2023, 669 – 688.
Startups setzen regelmäßig auf sog. virtuelle Anteilsoptionen, um Fach- und Führungskräfte für ihr Unternehmen zu gewinnen und zu binden. Während dieser unternehmerische Gehaltsbaustein vor allem unter steuerrechtlichen Aspekten aber auch im Lichte von Reformbestrebungen im GmbHG rechtpolitisch derzeit intensiv diskutiert wird, ist völlig ungeklärt, ob bei der Inhaltskontrolle der Optionsbedingungen, namentlich der Erdienungs- und Verfallbarkeitsregelungen, individualarbeitsrechtliche Kontrollmaßstäbe anzulegen sind. Einfach zu beantworten ist diese Frage nicht, da die Startups auf Beteiligungsmodelle außerhalb des Arbeitsvertrags setzen. Frau Prof. Uffmann arbeitet in ihrem Festschriftbeitrag für Martin Henssler erstmals grundlegend heraus, dass es sich bei den Anteilsoptionen der Rechtsnatur nach um quasiunternehmerische Beteiligungen handelt, die zivilrechtsdogmatisch nicht als Arbeitsentgelt eingeordnet werden können.