Der Startschuss zur Umsetzung des innovativen Lehrkonzepts „RUBLaw-active: Unternehmensrecht“ ist gefallen. Das Projektteam (v. links Rechtsanwalt Dr. Arnd Becker Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prof. Dr. Katharina Uffmann, Wiss. Mitarbeiter Christoph Palzer, Wiss. Hilfskraft Jan Krieger) traf sich zum Auftaktworkshop, um das vom Stifterverband der Deutschen Wissenschaft mit einem Fellowship geförderte Projekt mit Leben zu füllen.
Die Veranstaltung wird im Wintersemester 2017/2018 im Schwerpunktbereich 3 „Unternehmen und Wettbewerb“ erstmalig angeboten.
Was ist an dem Format aktiv und vor allem innovativ?
- Didaktisches Konzept – problembasiertes Lernen! Das Unternehmensrecht wird in Form eines juristischen Unternehmensplanspiels gelehrt und gelernt.
- Inhaltliche Strukturierung – vernetzt und realitätsbezogen! Die Studierenden erarbeiten zentrale Fragen des Unternehmensrechts anhand des Lebenszyklus des Unternehmens.
- Lehrform – Perspektivenvielfalt! Die Veranstaltung wird im Co-Teaching mit erfahrenen Rechtsanwälten gehalten.
Konzeptionell wird die Veranstaltung dreistufig aufgebaut sein:
- Inverted Classroom = Die Studierenden bereiten sich anhand eines Readers, der über Moodle zur Verfügung gestellt wird, auf die jeweilige Themeneinheit im Selbststudium wöchentlich vor. Im Rahmen der Veranstaltung steht zudem eine Gruppenarbeit an. Sie erarbeiten im Team mit Unterstützung eines Tutors für ein Themengebiet eine Präsentation.
- Peer Teaching = Die Studierenden unterrichten sich in der Präsenzveranstaltung gegenseitig mittels der zuvor vorbereiteten Präsentationen zur vertieften, theoretischen Fundierung der jeweiligen Themenbereiche. Keine Angst vor diesem Format! Im Gegenteil: Wichtige Schlüsselqualifikationen werden hiermit trainiert: Strukturierung von Themen, Teamarbeit, Präsentationstechnik, mündliche Argumentationsfähigkeit! Sie bekommen wertvolles Feedback von den Kommilitonen und dem Co-Teaching Team. Und nebenbei bemerkt: Was man anderen erklären kann, hat man auch verstanden!
- Case Study = Aufbauend auf der Readervorbereitung und der Peer-Teaching-Einheit geht es dann in der nächsten Präsenzveranstaltung an die Fall-Studie! Es wird in die Praxis umgesetzt, was die Studierenden zuvor theoretisch gelernt haben. Dabei gilt es, sachgerechte Lösungen zu zentralen Fragestellungen des Unternehmensrechts zu erarbeiten. Wie gründet man eine UG, bestellt Geschäftsführer und übt die Geschäftstätigkeit aus und finanziert diese, wie läuft eine Gesellschafterversammlung ab, wie kauft man ein Unternehmen, wie nimmt man einen Geschäftsführer für Pflichtverletzungen in die Haftung u.v.m…..? Geschult wird neben einem vertieften Verständnis des GmbH-Rechts samt angrenzender Gebiete des Pflichtsfachbereichs wirtschaftliches Verständnis, vernetztes sowie rechtsgestaltendes und rechtsberatendes Denken.
Interesse geweckt?
Dann machen Sie im Wintersemester mit. Wir freuen uns auf Sie!