12. Bochumer Erbrechtssymposium
„Die Vollmacht vor und nach dem Tod – Chancen und Risiken“
20. Mai 2022
Änderung: nur noch Online
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Tagungsunterlagen
Hier finden Sie die Tagungsunterlagen zum 12. Bochumer Erbrechtssymposium. (Copyright liegt bei dem jeweiligen Referenten)
PROGRAMM
Hier erhalten Sie Einblick in den Programmflyer.
13.00 Uhr – Begrüßung und Einführung in das Veranstaltungsthema
Prof. em. Dr. Karlheinz Muscheler
13.20 Uhr – Die trans- und postmortale Vorsorgevollmacht
Dr. Thekla Schleifenbaum (Notarin)
Trans- und postmortale Vollmachten können Nachlassabwicklungen enorm erleichtern. Sie gelten als gebührengünstige Instrumente zur Vermeidung von Erbscheinen und Genehmigungserfordernissen, vor allem im Grundbuchverfahren. Fragen der Verwendbarkeit und Tauglichkeit treten auf bei minderjährigen Erben, Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, Schenkungen. Auch Neuerungen zum Konfusionsproblem der Erblasservollmacht des Alleinerben sind Gegenstand des Vortrags.
14.05 Uhr – Diskussion
14.25 Uhr – Missbrauch von Vorsorgevollmachten – das „abgeräumte Bankkonto“
Rüdiger Pamp (Vorsitzender Richter am BGH)
Die Vertretung des künftigen Erblassers durch Bevollmächtigte ist Segen und Fluch zugleich. Daher gilt es sich mit den Fragen auseinanderzusetzen, welche Arten von Vollmachten in Rede stehen und ob und inwieweit der Erbe Auskunfts- und Leistungsansprüche gegen den Bevollmächtigten post mortem geltend machen kann. Nicht zuletzt die Beweiserbringung scheint problematisch.
15.10 Uhr – Diskussion
15.30 Uhr – Kaffeepause
16.00 Uhr – Patientenverfügungen
Prof. Dr. Tanja Henking (Hochschule für angewandte Wissenschaft Würzburg-Schweinfurt)
Patientenverfügungen dienen als Instrument der Selbstbestimmung. Damit dieser Anspruch eingelöst werden kann, bedarf es einer guten Informationsgrundlage, um als verfügende Person Situationen und Entscheidungen ausreichend reflektiert antizipieren zu können. Neben den Herausforderungen bei der Erstellung und späteren Umsetzung von Patientenverfügungen wird im Vortrag auf mögliche Fehlvorstellungen und Wissensdefizite eingegangen. Dazu wird auf erste Ergebnisse aus dem vom Bundesgesundheitsministerium geförderten Projekt „MyPatH – Mythen zur Patientenverfügung“ Bezug genommen.
16.45 Uhr – Diskussion
17.05 Uhr – Betreuungsrecht für Erbrechtler
Dr. Claus-Henrik Horn (Rechtsanwalt)
Eine zentrale Thematik des aktuellen Betreuungsrechts zielt darauf ab, ob der Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen gegenüber einem Geschäftsunfähigen möglich ist und falls nicht, ob jedenfalls wirksam gegenüber dessen Vorsorgebevollmächtigten gehandelt werden kann. Hiermit sowie mit der testamentarischen Begünstigung des Betreuers und der Ausschlagung für eine betreute Person befasst sich der Vortrag. Letztlich darf ein (Aus-)Blick auf die Reform des Betreuungsrechts nicht fehlen.
17.50 Uhr – Diskussion
18.10 Uhr – Resümee
18.30 Uhr – Veranstaltungsende: Schluss- und Dankesworte
Zur Anmeldung:
Ihre verbindliche Anmeldung zur Teilnahme am 12. Bochumer Erbrechtssymposium senden Sie bitte bis spätestens 22. April 2022* per E-Mail an erbrechtssymposium@rub.de oder per Fax an (0234) 32-14371.
*Durch die Änderung in ein reines Online-Format, können Sie sich auch kurzfristig noch anmelden!
Ansprechpartner/Tagungssekretariat:
Frau Meike Hentschel, Lehrstuhl Prof. Dr. Katharina Uffmann.
Bei Rückfragen zur Veranstaltung: Tel.: (0234) 32-26360; E-Mail: erbrecht@rub.de
Informationen zu ZOOM:
An dieser Stelle finden Sie nun ein Informationsblatt zur Nutzung von Zoom.
Den Link mit den Zugangsdaten erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich für eine Online-Teilnahme entschieden haben, einen Tag vor der Veranstaltung per Mail.