Wie studiere ich eigentlich JURA?
Jura im ersten Semester?
Das Abitur ist gerade geschafft, schon steht eine neue Herausforderung an: das Studium, Jura im ersten Semester. Damit beginnt für dich ein neuer Lebensabschnitt. Das Wort Studium hat seinen Ursprung in dem lateinischen Wort studere und bedeutet, sich um etwas bemühen beziehungsweise nach etwas streben. Das trifft es schon ganz gut: mit dem rechtswissenschaftlichen Studium wird das erste juristische Staatsexamen angestrebt. Bis dahin ist es ein langer Weg. Aber auch an der Uni wird nur mit Wasser gekocht. Aus vielen gut gemeinten Ratschlägen entsteht oft der Eindruck, dass man dieses Studium niemals schaffen könnte. Mit einem vernünftig geplanten Studium und ausreichender Motivation hat jeder dieselbe Chance. Nutze also das erste Semester, um dich mit „Jura“ bekannt und vertraut zu machen, lerne die juristische Arbeits- und Denkweise kennen und versuche herauszufinden, ob dir dieses Fach Spaß macht.
Anders als noch in der Schule bedeutet ein Studium Selbstständigkeit und eigene Verantwortung. Meist gibt dir niemand mehr vor, bis wann du was genau zu lernen und zu erledigen hast. Sicherlich braucht es eine Weile, sich daran zu gewöhnen, diese neue Freiheit für sich zu entdecken und nutzen zu können. Wichtig ist es dabei, dein Ziel immer vor Augen zu haben, im Studium aber auch in der Freizeit!
Was bringt mir welche Veranstaltung?
Vorlesungen, Arbeitsgemeinschaften, Propädeutische Übungen – was bringt das alles?
Die juristische Vorlesung ist eine Lehrveranstaltung, die meist in einem größeren Hörsaal stattfindet und überwiegend von Professoren angeboten wird. Sie gibt einen umfassenden Überblick über das entsprechende Rechtsgebiet. Im Fokus steht die Vermittlung und das Erlernen von abstraktem Wissen. Zum Ende des Semesters schließt sich in den Vorlesungen eine Klausur an, mit deren Bestehen man in der Regel im Grundstudium zunächst die Scheine für die Zwischenprüfung erwerben kann. Um mit dem in der Vorlesung vermittelten Stoff eine Klausur bestehen zu können, ist eine Vor- beziehungsweise Nachbearbeitung der Vorlesung unabdingbar. Dazu eignen sich die Anfängerarbeitsgemeinschaften, im zivilrechtlichen Fach „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I“ wird darüberhinausgehend eine Propädeutische Übung angeboten. Die Arbeitsgemeinschaften finden jeweils vorlesungsbegleitend statt. Ihr Ziel ist es, das in der Vorlesung erlernte Wissen summarisch zu wiederholen und fallorientiert anzuwenden, so wie es letztendlich auch in der Klausur geleistet werden muss. Sie sind thematisch und zeitlich auf die Vorlesungen abgestimmt und dienen ebenfalls der Vermittlung von methodischen Grundlagen. Der Vorteil der Arbeitsgemeinschaft besteht darin, dass diese in Gruppen von etwa 20-30 Studierenden stattfindet. Das ermöglicht den Ablauf in Form eines schulischen Unterrichtsgeschehens und wird euch die aktive Teilnahme ermöglichen und erleichtern.
Nahezu dasselbe Ziel wie eine Arbeitsgemeinschaft hat die Propädeutische Übung, die gleichfalls parallel zur Vorlesung angeboten wird. Dass diese nur im BGB AT angeboten wird, ist der Tatsache geschuldet, dass das Zivilrecht im ersten Examen das umfassendste Rechtsgebiet darstellt, welches gleichzeitig durch das erforderliche Systemverständnis einen herausfordernden Einstieg darstellt.
Besuche zunächst erst einmal alle für Erstsemester angebotene Veranstaltungen. Dabei empfiehlt es sich, sich am Simultanplan „entlangzuhangeln“. Dadurch bekommst du ein gutes Bild vom Gesamtangebot. Mittlerweile besteht für keine Veranstaltung mehr eine Anwesenheitspflicht. Von daher ist es dir freigestellt, welche Veranstaltungen du besuchen willst und welche nicht. Grundsätzlich ist es möglich, sich das Wissen privat anhand von Lehrbüchern anzueignen. Achte dementsprechend kritisch darauf, in welchen Veranstaltungen du effektiv etwas mitnehmen kannst. Bei den Arbeitsgemeinschaften besteht die Möglichkeit, zu anderen Dozenten zu wechseln, wenn diese den Lernstoff durch die Art der Darstellung für dich verständlicher erklären.
Brauche ich ein Buch?
Ja! Unbedingt! Das fängt natürlich bei den Gesetzesbüchern, dem „Grundnahrungsmittel der Juristen“, an, womit sich auch direkt die erste Empfehlung anschließt: das Gesetz sollte in der Vorlesung, beim Lernen und bei der Vor- oder Nachbereitung unbedingt zur Hand genommen und gelesen werden. In den Klausuren ist das Gesetz dein bestes Hilfsmittel und so merkst du schnell, wie viel du allein dem Gesetz entnehmen kannst und entwickelst dadurch einen systematischen Überblick.
Darüber hinaus ist allerdings auch erforderlich, dass du dir für die Vorlesung und das Erfassen des Stoffs ein Lehrbuch zur Hand nimmst und dieses gründlich parallel zu Vorlesung und Arbeitsgemeinschaft durcharbeitest. Das Lehrbuch dient insbesondere der Vermittlung des abstrakten Wissens und hilft dir, den Stoff, den der Professor in der Vorlesung behandelt hat, noch einmal in Ruhe nachvollziehen zu können. Es gilt demnach: Pro Vorlesung sollte mit einem entsprechenden Lehrbuch gearbeitet werden. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass du dir dieses Lehrbuch anschaffen musst. Sowohl in der Universitätsbibliothek als auch vor allem im Zentralen Rechtswissenschaftlichen Seminar (ZRS) kannst du dir einen Überblick über das reichhaltige Angebot an Lehrbüchern verschaffen und diese auch zum Lernen verwenden. Es geht nicht darum, welche Bücher Professoren oder Kommilitonen empfehlen, es geht darum, welches Lehrbuch dir am besten Lerninhalte vermitteln kann. Meistens wird dir in den ersten Veranstaltungen eine Marktübersicht an die Hand gegeben, anhand derer du das für dich geeignetste Werk auswählen kannst. Geh am besten in die zentrale Bibliothek oder das ZRS, greif dir einige Bücher, die dich von Schriftbild und Layout ansprechen und lies jeweils ein Kapitel. Das für dich passende Buch kannst du so nach deinen persönlichen Vorlieben auswählen.
Für alle Fälle!
In nahezu jeder juristischen Klausur müssen juristische Fälle in Form eines Gutachtens gelöst werden. Die Klausur besteht aus einem Sachverhalt und einer Fallfrage. Diese muss gutachterlich beantwortet werden. Dafür musst du einen besonderen Schreibstil verwenden: den Gutachtenstil. Dieser muss rigoros eingehalten werden. Mit diesem Stil sollte man sich vertraut machen, denn er ist das Handwerkszeug eines jeden guten Juristen und muss auch in den Examensklausuren noch angewandt werden. Ist eine Klausur inhaltlich zutreffend gelöst, der Gutachtenstil jedoch nicht eingehalten, kann diese schon nicht mehr im oberen Notenbereich bewertet werden. Das bedeutet, dass auch für die Einübung des Gutachtenstils neben dem abstrakten Wissen genügend Zeit im ersten Semester aufgewendet werden sollte. Das gelingt am besten durch das eigenständige Lösen von Fällen. Zum einen wird dies in den Arbeitsgemeinschaften trainiert, zum anderen gibt es eine Fülle an Fallbüchern und -sammlungen. Im Laufe des ersten Semesters solltest du demnach den einen oder anderen Fall tatsächlich gutachterlich ausformulieren, bis dir das Fälle-Lösen leichter fällt und der Gutachtenstil langsam in Fleisch und Blut übergeht. Dadurch lernst du nicht nur diesen neuen Schreibstil, sondern ebenfalls das Anwenden des abstrakt gelernten Wissens auf unbekannte Fälle, was ein umfassendes Training für die Klausur darstellt. Es kommt nämlich nicht allein darauf an, das Gelernte zu behalten und zu verstehen. Die Schwierigkeit ist vielmehr, dieses auch fallorientiert anzuwenden.
Wie kann ich facebook & Co sinnvoll für mein Studium nutzen?
Sind wir mal ehrlich – im Internet vertreibt man sich oft sinnlos die Zeit, insbesondere mit dem stundenlangen „Surfen“ in den sozialen Netzwerken. Umso besser wäre es doch, wenn man einen Teil dieser Zeit auch ohne großen Aufwand für das Studium nutzen könnte – nur wie?
Auf facebook gibt es die Möglichkeit, sich auf dem Laufenden zu halten, was aktuelles Tagesgeschehen, Rechtsentwicklungen und irgendwann auch mal Examenstipps angeht. Dafür muss einfach nur die entsprechende Seite „geliked“ werden. Zwischen den anderen Meldungen taucht dann zum Beispiel die neuste Rechtsprechung auf. Übrigens hat jeder dieser Anbieter auch einen eigenen Auftritt im Internet:
- Legal Tribune Online (LTO)
- Der Jurist
- info
- BVerfG
- Recht § Urteile
- darüber hinaus alle überregionalen Tageszeitungen (FAZ, Süddeutsche Zeitung etc.)
Warum ist das so wichtig? Jura beschäftigt sich mit der rechtlichen Lösung von alltäglichen, gesellschaftlichen Problemen. Daher werden Themen aus dem (politischen) aktuellen Tagesgeschehen und der Rechtsprechung sehr häufig in juristischen Fällen und Prüfungen genutzt. Darüber hinaus dient das langfristig dazu, das abstrakt gelernte Wissen besser mit dem Tagesgeschehen verknüpfen zu können.
Eine weitere Möglichkeit, elektronische Medien zur Hilfe zu nehmen, ist die Nutzung entsprechender „juristischer Apps“ auf dem Smartphone. Vergleiche zum Beispiel:
Zu einer weitergehenden Recherche – insbesondere wenn die erste Hausarbeit ansteht – kannst du dich ganz langsam mit den juristischen Datenbanken (vor allem JURIS und beck-online) vertraut machen, welche über das WLAN auf dem Campus genutzt werden können. Das Zentrale Rechtswissenschaftliche Seminar (ZRS) bietet halbjährlich Schulungen für den Umgang mit den Datenbanken an.
Wie finde ich den Partner fürs Leben? – der Lernstil
Von Ausführungen über verschiedene Lerntypen sehe ich an dieser Stelle ab. Davon hat jeder mittlerweile schon genug gehört – jeder lernt anders. Vielmehr stellt sich die Frage: Wie kann ich erfolgreich Jura lernen? Gleich vorweg, die Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Auch an dieser Stelle muss man selbst experimentieren, wie man am besten eine Fülle von Lernstoff bewältigt und dabei nicht einfach alles stur auswendig lernt, sondern mehr und mehr ein Systemverständnis entwickelt. Gerade, weil man die Rechtsgebiete, die man ab dem ersten Semester erlernt, nicht nach der Klausur einfach „abhaken“ kann. Die Grundlagen der Anfängerveranstaltungen spielen in allen weiteren Vorlesungen eine Rolle und sollten verstanden sein. Das bedeutet, dass man ein System entwickeln muss, welches das schnelle Wiederholen von komprimiertem Wissen ermöglicht. Dazu eignen sich beispielsweise selbst erstellte Mindmaps, Karteikarten, Skripte und Übersichten. Das Gute daran ist, dass das Komprimieren von Wissen nur dann funktioniert, wenn man den Stoff auch verstanden hat.
Damit sich ein Systemverständnis entwickeln kann, ist es wichtig, das Gelernte zu verstehen, zu hinterfragen und zu bewerten, das gilt beispielsweise für Argumente bei Meinungsstreitigkeiten.
Genauso ist es Geschmackssache, ob du besser zuhause am eigenen Schreibtisch oder in der Bibliothek lernen kannst.
Erkläre! – Die Lerngruppe
Anderen etwas gut erklären kann man nur, wenn man es selbst verstanden hat. Das ist der Grund, warum es sich ab dem ersten Semester lohnt, private Lerngruppen zu gründen. Eine Größe von drei bis fünf Studierenden halte ich dabei für optimal. In der Lerngruppe kann man den erlernten Stoff und Meinungsstreitigkeiten diskutieren, gemeinsam Fälle erarbeiten oder den anderen vorstellen und sich gegenseitig Wiederholungsfragen stellen. Dabei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Es bietet sich an, dass man abwechselnd die nächste Sitzung der Lerngruppe vorbereitet. Dadurch musst du dich noch einmal aktiv mit inhaltlichen Fragen auseinandersetzen und kannst prüfen, ob du es auch wirklich verstanden hast. Falls nicht, ist die Lerngruppe ein guter Rahmen, um sich untereinander Hilfestellungen zu geben oder eine rechtliche Problematik gemeinsam zu erarbeiten, bis es irgendwann „klick“ macht.
Der Ablauf deines Studiums
Das Jurastudium gliedert sich in zwei große Abschnitte. Du beginnst mit dem Grundstudium, das etwa vier Semester in Anspruch nimmt. In dieser Zeit lernst du neben systematischen und methodischen Grundlagen auch die elementaren Felder der drei großen Rechtsgebiete – des Zivilrechts, der Öffentlichen Rechts und des Strafrechts – kennen. Damit beginnst du sofort, etwa mit den Vorlesungen zum Bürgerlichen Recht I oder den Grundrechten. In allen diesen Bereichen musst du entsprechend ihres Umfangs unterschiedlich viele Klausuren und Hausarbeiten schreiben und bestehen, um das Grundstudium mit der sog. „Zwischenprüfung“ abzuschließen. Dabei handelt es sich nicht um eine „Prüfung“ in dem Sinne, dass du weitere Klausuren schreiben musst. Durch das Bestehen der erforderlichen Klausuren im Grundstudium hast du die Zwischenprüfung vielmehr „automatisch“ bestanden.
Darauf folgt das Hauptstudium. In diesen meist zwei Semestern hast du entsprechend deiner Vorlieben Gelegenheit, Bereiche des Rechts kennenzulernen, die nicht zum Pflichtstoff gehören. Dazu wählst du einen Schwerpunkt, dessen Noten zum Teil in deine Examensnote einfließen.
Die letzten zwei oder auch drei Semester stehen sodann ganz im Zeichen der Examensvorbereitung. Bis dahin hast du aber noch ein wenig Zeit…
Das Grundstudium im Detail
Wie gerade gesagt, besteht das Grundstudium maßgeblich aus Klausuren. Diese werden immer in der letzten Woche der Vorlesungszeit – in dieser Woche finden aber keine Vorlesungen mehr statt – und der ersten vorlesungsfreien Woche geschrieben. Das Wichtigste zuerst: Du musst dich zu den Klausuren, die du schreiben möchtest, anmelden. Wenn du nicht angemeldet bist, kann deine Leistung nicht gewertet werden. Dazu hast du bis vier Wochen vor dem Schreibtermin Zeit und kannst dich bis eine Woche vorher auch wieder abmelden, wenn du doch nicht schreiben möchtest. Solltest du hingegen angemeldet sein und unentschuldigt nicht an der Klausur teilnehmen, wird diese mit 0 Punkten bewertet. Achte also immer genau darauf, ob du ordnungsgemäß zu Klausuren angemeldet bist.
Für das Bestehen der Klausuren bekommst du sog. Credit Points (CP). Wie viele hängt vom Umfang der Veranstaltung ab. Pro Semesterwochenstunde bekommst du 1,5 CP. Für die Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I“ mit vier Semesterwochenstunden sind das z.B. 6 CP. Dabei kannst du frei wählen, welche Klausuren du schreiben willst, um auf die nötige Punktzahl zu kommen. Es gibt keine „Pflichtklausuren“. Es ist aber sehr empfehlenswert, die Klausuren der ersten Semester zu schreiben, da sie die Grundlage für den weiteren Stoff sind. Zusätzlich zum Bestehen der Klausuren in den drei großen Rechtsgebieten musst du zwei sogenannte Grundlagenscheine erwerben und je eine Hausarbeit im Zivil-, öffentlichen und Strafrecht erfolgreich schreiben. Ganz genau kannst du das dieser Übersicht entnehmen:
Im Übrigen lohnt sich auch ein Blick in die Studien- und Prüfungsordnung der RUB und den Studienverlaufsplan (der nicht verbindlich ist):
http://www.uv.ruhrunibochum.de/dezernat1/amtliche/ab973.pdf
http://www5.rz.rub.de:8613/mam/pdf/studienverlaufsplan_f_spo_2011_2013.pdf
Nach dem Schreiben der Klausuren beginnt die Zeit des Wartens. Deine Ergebnisse bekommst du meist gegen Ende der Semesterferien oder zu Beginn des nächsten Semesters. In der Regel werden die Klausuren nicht nur zurückgegeben, sondern auch besprochen. Nutze diese Möglichkeit auf jeden Fall, denn nur so kannst du lernen, was du schon gut kannst und auf welche Punkte du bei späteren Klausuren dein Augenmerk legen musst. Wenn du trotz Vorbereitung in einer Klausur durchfällst, ist das keine Katastrophe. Du kannst jede Klausur einmal wiederholen – Hausarbeiten sogar zweimal. Ansonsten kannst du „remonstrieren“. Damit erbittest du eine erneute Korrektur deiner Klausur. Du musst dazu eingehend begründen, warum du mit der ersten Bewertung nicht einverstanden bist. In der Regel wird zudem verlangt, dass du dir die Teilnahme an der Klausurbesprechung auf deiner Klausur bestätigen lässt.
Wenn du das gemeistert hast, kannst du mit dem Schwerpunktstudium den nächsten großen Schritt in Richtung Examen in Angriff nehmen.
Angebote der Fakultät wahrnehmen!
Die juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum hat auch einige Möglichkeiten ins Leben gerufen, die Studierenden weitergehend zu unterstützen. Dazu zählt insbesondere das Mentorenprogramm. Bei Fragen rund um die Planung des Studiums und Unsicherheiten im Studienverlauf und bei der Studienwahl beziehungsweise weitergehenden Prüfungsangelegenheiten kannst du dich vertrauensvoll an die Studienberatung der Fakultät wenden. Einzelheiten und Kontaktinformationen findest du auf der fakultätsinternen Homepage.
In den vergangenen Semestern hat das universitäre Repetitorium „RUBRUM“ eigens einen Klausurenkurs für Erstsemester angeboten, um die Technik der Fallbearbeitung vertiefend zu wiederholen und eine Klausur anzufertigen, die erstmals offiziell korrigiert wird und zu der es individuelle Rückmeldungen gibt. Es lohnt sich, dieses Angebot wahrzunehmen. In den Arbeitsgemeinschaften wirst du, wenn es soweit ist, darauf aufmerksam gemacht.
Die Fachschaft Jura bietet zudem eine Klausuren-DVD zur fallorientierten Vorbereitung auf die Klausuren an. Darauf sind überdurchschnittliche, aktuelle Hausarbeiten und Klausuren zu finden, die mindestens mit einer Punktzahl von 12 Punkten bewertet worden sind.
Apropos Punkte – Das Notensystem
Jede juristische Arbeit wird auf dieselbe Weise benotet, nämlich mit Punkten. Anders als bei Freunden, für deren Studienleistungen Noten wie 1,0, 2,3 oder 3,7 vergeben werden, wird ab jetzt jede deiner Klausuren mit einer Punktzahl bewertet. Die Skala reicht von 0 bis 18 Punkte. Das gleicht in etwa dem System, das du bereits aus der gymnasialen Oberstufe kennst, nur um eine Notenstufe ergänzt:
0 Punkte – Ungenügend
1-3 Punkte – Mangelhaft
4-6 Punkte – Ausreichend
7-9 Punkte – Befriedigend
10-12 Punkte – Vollbefriedigend
13-15 Punkte – Gut
16-18 Punkte – Sehr gut
„Schon“ mit 4 Punkten hast du eine Klausur bestanden. Doch auch wenn jede Klausur so gestellt ist, dass du sie gut bestehen kannst, bekommst du die nötigen vier Punkte nicht geschenkt. Du wirst insgesamt feststellen, dass sich Benotungen juristischer Arbeiten in der Regel eher im unteren Notenbereich abspielen. Lass dich also nicht davon aus der Ruhe bringen, dass deine Klausuren in der Schule höher bepunktet waren als die im Studium – das ist ganz normal. Und auch in einer Klausur durchzufallen ist kein Beinbruch. Das ist jedem schon passiert.
Dementsprechend bist du auch nicht erst dann „sehr gut“, wenn du deine Klausuren mit 16 bis 18 Punkten bestehst – tatsächlich werden diese Noten so gut wie gar nicht vergeben. Vielmehr hast du schon mit 10 Punkten das vielbeschworene „vb“ erreicht und damit die „magische Schwelle“ überschritten. Damit gehörst du bereits zu den Besten!
Lass dich also nicht von den im Vergleich zu den theoretisch möglichen 18 Punkten eher niedrigen Benotungen abschrecken. Das ist eine Eigenart der juristischen Ausbildung und ganz normal.
Das Leben nicht vergessen!
Student ist man nur einmal im Leben. Das bedeutet, dass man neben Jura auch über den Tellerrand hinausschauen und sich Zeit und Muße für die persönliche Entwicklung nehmen sollte. Es ist zwar nicht ratsam, bis kurz vor dem Examen nichts für das Studium zu tun und es gehört sicherlich an vielen Stellen eine ordentliche Portion Disziplin dazu. Der Blick fürs Wesentliche und für das Leben sollte dennoch nicht verloren gehen und du solltest dir immer vergegenwärtigen, dass es schon viele andere vor dir auch geschafft haben! Ich wünsche dir eine tolle Zeit und viel Erfolg im ersten Semester Jura und in deinem weiteren Studienverlauf!
Schau auch mal hier vorbei
- Aktuelles der Juristischen Fakultät der RUB
http://www.jura.ruhr-uni-bochum.de/aktuelles/index.html.de
- Fristen und Termine
http://www.jura.ruhr-uni-bochum.de/studium/ZentrumPA_Studbe/FristenTermine.html
- Legal Tribune Online