Lieferkettensorgfaltspflichtenrecht

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt ein bemerkenswertes Novum in der deutschen Gesetzeslandschaft dar: Erstmalig werden Unternehmen verpflichtet, in ihren globalen Wertschöpfungsketten konkrete menschen- und umweltrechtliche Anforderungen einzuhalten. Außerdem ist auf EU-Ebene die Corporate Sustainability Due Diligence-Richtlinie in Kraft getreten, die die Grundlage für europarechtliche Mindeststandards im Lieferkettenrecht bildet.

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Weitere Informationen zum LkSG und zum Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence-Richtlinie: