Law & Development

Der Begriff „Law & Development“ (L&D) steht für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragen der Entwicklungspolitik. Bereits seit längerem befassen sich Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler mit der Frage, welche Bedeutung dem Öffentlichen Recht und dem Privatrecht im Rahmen ökonomischer Entwicklungsprozesse zukommt; ebenso wird in diesem Zusammenhang der Beitrag des Völkerrechts und des transnationalen Rechts zur Gestaltung der Nord-Süd-Beziehungen untersucht (siehe hierzu auch den Überblick in dem 2014 erschienenen Sammelband “Entwicklung und Recht”; zur Entwicklungsgeschichte der L&D-Bewegung siehe außerdem David M. Trubek / Alvaro Santos (Hrsg.), “The New Law and Economic Development. A Critical Appraisal”, Cambridge University Press 2006, Besprechung in VRÜ 2008/3, S. 419 ff.).

Einige der Themengebiete, die sich dem Forschungsfeld „Law & Development“ zuordnen lassen, stehen auch im Zentrum der wissenschaftlichen Arbeit am Lehrstuhl – insbesondere der Schutz der sozialen Menschenrechte in den Entwicklungsländern (Soziale Sicherung, Entwicklung der Sozialrechts- und Gesundheitssysteme, Sozialstandards im Rahmen globaler Produktionsketten), darüber hinaus aber auch das Organisationsrecht der Entwicklungszusammenarbeit, die Korruptionsbekämpfung und das Entwicklungsvölkerrecht.

Die Kooperation mit anderen Wissenschaftler/innen, die sich mit “Law and Development”-Fragen befassen, erfolgt über den Arbeitskreis für Überseeische Verfassungsvergleichung (AÜV) und über das Law and Development Research Network (LDRN).

 

Encyclopedia of Law and Development

Encyclopedia of Law and Development, Edward Elgar 2021 (mit einem Beitrag zu “Social Protection” von M. Kaltenborn)